Allgemeine Geschäfts­bedingungen

vom Landhaus Schulte-Göbel

 

    1. Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Mieter den Abschluss eines Mietvertrages für die vereinbarte Vertragsdauer an. Der Mietvertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen (auch per e-Mail) Reservierungsbestätigung des "Landhaus Schulte-Göbel" (Vermieter) beim Mieter zustande. Die Zahlungsbedingungen gehen aus der Reservierungsbestätigung hervor.

    2. Liegen die Miet- und Zahlungsbedingungen des Vermieters dem Mieter bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reservierungs­bestätigung/Rechnung übersandt. Die Miet- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des Mietvertrages. Bei Druck- und Rechenfehlern ist der Mieter und der Vermieter berechtigt den Mietvertrag im Nachhinein zu korrigieren.

    3. Wertsicherungsklausel: Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex (Basis 1. März des Vorjahres = 100 Punkte) um mehr als 6 % gegenüber dem Stand bei Urlaubsantritt, behalten wir uns eine angemessene Preisanpassung vor. Diese wird dem Gast rechtzeitig vor Anreise schriftlich mitgeteilt.

    4. Der Vermieter ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird der Vermieter den Mieter unverzüglich unterrichten.

    5. Bis zum Reisebeginn kann der Mieter sich durch einen anderen geeigneten Wohnungsmieter ersetzen lassen. Dazu hat der Mieter dem Vermieter die Person(en) zu benennen, die an seiner Stelle die Reise antreten soll(en).

    6. Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Reiseauftragsnummer und des Reisezeitraumes, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird mit dem Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Vermieter wirksam.

    7. Bei einem Reiserücktritt entstehen dem Mieter folgende Kosten, die eine Woche nach der Stornierung fällig sind:
      bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 10%
      bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50%
      vom 29. Tag bis vor Reisebeginn 80%
      Am Tag des Reiseantritts, bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise, ist der vollständige Buchungsbetrag zu entrichten.

    8. Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von dem Vermieter geforderte Pauschale. Wir empfehlen dem Mieter den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

    9. Der Vermieter ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vor oder nach Beginn der Mietzeit vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Mieter andere Gäste so erheblich stört, oder sich vertragswidrig verhält, dass es dem Vermieter nicht zuzumuten ist, am Vertrag festzuhalten. Dann ist die sofortige Aufhebung des Vertrages zum Schutz anderer Gäste gerechtfertig. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz gemäß Absatz 5 verlangen.

    10. Ein Mangel am Mietgegenstand oder an zugesicherten Leistungen ist unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel in dieser Weise anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.

    11. Der Vermieter haftet nicht für eingebrachte Sachen. Nur bei fahrlässigem Verschulden wird für eingebrachte Gegenstände der Zeitwert bis 500,- € pro Gast erstattet.  Der Mieter haftet für Beschädigungen und Verluste für die ihm zur Verfügung gestellten Sachen bzw. Räumlichkeiten. Beschädigungen und Verluste sind unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen.

    12. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-technisch verarbeitet und gespeichert. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

    13. Gerichtsstand ist Bad Fredeburg.

    14. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Mietvertrages.


Selkentrop, den 10.01.2022

"Landhaus Schulte-Göbel"
Markus Schulte-Göbel, Selkentrop 14, D-57392 Schmallenberg